A10/Oberkrämer (Autobahnpolizei). Der am 27.09.2025, 15:55 Uhr vom 68-jährigen Mann auf dem rechten Fahrstreifen der A 10 zwischen dem AD Havelland und der AS Oberkrämer in Richtung AD Kreuz Oranienburg geführte Pkw VW kollidierte seitlich mit dem auf dem mittleren Fahrstreifen von einer 37-jährigen Frau geführten Pkw Ford, weil der Erstgenannte seiner Rückschaupflicht beim Wechsel des Fahrstreifens nicht nachkam.
Die Fahrzeuge wurden hierdurch beschädigt, blieben aber fahrbereit. Der Sachschaden wird auf 5.000 Euro beziffert. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Verwarnungsgeldverfahren durchgeführt.