A10/Oberkrämer (Autobahnpolizei). Bei der am 12.04.2025, 01:20 Uhr durchgeführten Feststellung der Identität beim 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen, welcher zuvor auf der A 10 zwischen der AS Oberkrämer und dem AD Kreuz Oranienburg in Richtung AD Pankow einen Lkw Ford (Kleintransporter) in unsicherer Art und Weise geführt hat, wurde festgestellt, dass dieser unter der Einwirkung von Alkohol steht. Die unsichere Fahrweise (Schlangenlinienfahren) wurde von anderen Verkehrsteilnehmern gemeldet. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,59 Promille.
Zur Beweissicherung wurde der 26-Jährige einer Blutprobenentnahme zugeführt. Selbige wurde von einem Arzt entnommen. Der Führerschein des Delinquenten wurde zur Entziehung der Fahrerlaubnis beschlagnahmt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.