Herkunft eines Bootsmotors ungeklärt

Zehdenick/Burgwall (PI OHV). Ein 46-jähriger Mann erwarb über Internet einen gebrauchten Außenbordmotor von einem 41-jährigen Verkäufer für 300 Euro. Nach dem Kauf stellte er fest, dass die Motornummer abgeschliffen wurde. Der Verkäufer wurde nochmals aufgesucht. Dieser legte einen Kaufvertrag vor. Laut diesem erwarb er den Motor von einem 43-jährigem Mann. Da es sich um einen sehr alten Motor handelt, konnten die endgültigen Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden. Der Motor wurde beim Käufer belassen. Ein Veräußerungsverbot wurde ausgesprochen und eine Anzeige wegen Verdacht der Hehlerei aufgenommen.

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