Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis auf der A10

BAB10/Oberkrämer (Autobahnpolizei). Beamte der Autobahnpolizei haben am Samstagvormittag auf der Bundesautobahn A10 einen Fahrer gestoppt, der ohne die notwendige Fahrerlaubnis für sein Gespann unterwegs war. Gegen den 39-jährigen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Am 18. Oktober 2025 um 10:40 Uhr kontrollierten die Polizeibeamten auf dem Parkplatz Krämer Forst in Fahrtrichtung Prenzlau ein PKW-Gespann, das ihnen zuvor zwischen der Anschlussstelle Kremmen und dem Autobahndreieck Havelland aufgefallen war. Die Fahrzeugkombination bestand aus einem PKW der Marke Kia und einem Anhänger. Bei der Überprüfung des 39-jährigen Fahrzeugführer stellten die Beamten fest, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Führen derartiger Gespanne war. Die Beamten leiteten umgehend ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer ein. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde ihm an Ort und Stelle untersagt.

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