Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahndungserfolg

A10/Oberkrämer (Autobahnpolizei). Bei der am 12.04.2025 gegen 20:55 Uhr durchgeführten Kontrolle des vom 46-jährigen deutschen Staatsangehörigen auf der A 10 zwischen dem AD Havelland und der AS Oberkrämer in Richtung AD Kreuz Oranienburg geführten Pkw Audi wurde festgestellt, dass das geführte Vehikel nicht haftpflichtversichert ist und deswegen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zwecks Entstempelung der Kennzeichenschilder gesucht wird, der Vorgenannte keine Fahrerlaubnis innehat und er deswegen zwecks Einziehung des Führerscheins zur Fahndung ausgeschrieben ist und mithin deshalb zur Fahndung ausgeschrieben ist, weil ein Tag Erzwingungshaft oder die Begleichung einer Geldbuße zu vollziehen ist.

Daraufhin wurde der Führerschein des Delinquenten eingezogen, die Kennzeichenschilder des geführten Fahrzeugs entsiegelt, die im Raum stehende Geldbuße entgegengenommen, ein Strafverfahren eingeleitet sowie die Weiterfahrt untersagt.

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