Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

A24/Walsleben (Autobahnpolizei). Bei der am 11.10.2024 um 10:21 Uhr durchgeführten Identitätsfeststellung des 46-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, welcher zuvor auf der A24 zwischen der Anschlussstelle Neuruppin und der Tank- und Raststätte Walsleben-Ost in Fahrtrichtung Autobahndreieck Wittstock einen Lkw Opel nebst Starrdeichselanhänger Grew führte, wurde festgestellt, dass dieser nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.

Der vom Vorgenannten während der Kontrolle ausgehändigte deutsche Führerschein wies aus, dass dieser im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist. Das Führen der Fahrzeugkombination bedarf jedoch der Fahrerlaubnis der Klasse BE. Die Identitätsfeststellung wurde durchgeführt, weil der Fahrer am genannten Ort erlaubniswidrig überholte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den 46-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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