Wohnmobilfahrer mit Anhänger ohne erforderliche Fahrerlaubnis

BAB10/Oranienburg (Autobahnpolizei). Bei der am 10.10.2024, 23:45 Uhr durchgeführten Kontrolle des zuvor vom 44-jährigen Fahrers auf der A10 zwischen dem Autobahndreieck Kreuz Oranienburg und der Anschlussstelle Birkenwerder in Richtung Autobahndreieck Pankow geführten Wohnmobils VW nebst Starrdeichselanhänger Blyss wurde festgestellt, dass dieser nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.

Der vom Vorgenannten während der Kontrolle ausgehändigte Führerschein wies aus, dass dieser im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist. Das Führen der Fahrzeugkombination bedarf jedoch der Fahrerlaubnis der Klasse BE. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den 44-Jährigen und den Halter des Wohnmobils wurden jeweils Strafverfahren eingeleitet.

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