Auf der A111 geparkt – Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz festgestellt

BAB111/Hennigsdorf (PI OHV). Am 26.06.2025 um 07:35 Uhr wurde ein PKW Peugeot festgestellt, welcher sich auf dem Seitenstreifen der Bundesautobahn 111 zwischen den Anschlussstellen Stolpe und Hennigsdorf in Fahrtrichtung Autobahndreieck Kreuz Oranienburg befand. Dieser PKW war unverschlossen, nicht vorschriftsmäßig absichert und es konnte keine Person im Umkreis des PKW angetroffen werden. Am PKW befanden sich amtliche Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Berlin, welche seit Mai 2025 zur Zwangsentstempelung wegen fehlender Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschrieben waren. Daraufhin wurden beide Kennzeichenschilder entstempelt und der PKW durch einen Abschleppdienst umgesetzt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

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