Alkoholgrenzwert im Straßenverkehr erreicht

Wusterhausen (PI OPR). Bei einem 50-jährigen PKW-Fahrer stellten die Beamten am 27.03.2026 um 01:00 Uhr einen Atemalkoholwert von 1,01 Promille hat. Die Messung im Revier erbrachte danach jedoch einen Wert von 1,10 Promille, was den Grenzwert zu einer Straftat darstellt. Daraus folgend führten die Beamten mit dem Mann eine Blutprobenentnahme durch und stellten den Führerschein sicher. Das Blutgutachten entscheidet über den genauen Alkoholwert und über den weiteren Verfahrensverlauf.

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