Hennigsdorf (PI OHV). Am Sonntagabend teilte ein Vermieter eines Charterbootes im Stadthafen Hennigsdorf mit, dass das verliehene Boot bei der Rückgabe starke Beschädigungen aufwies und der mietende Sportbootsführer augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Durch die eingesetzten Beamten konnte der Eindruck des Vermieters vor Ort bekräftigt werden. Nach der erfolgten Belehrung räumte der 26-jährige Berliner gegenüber den Beamten den Konsum von Marihuana am Vortag ein. Weiterhin machte er bekannt, dass er in der Funktion des verantwortlichen Sportbootführers das Fahrzeug manövrierte. Zum Unfallhergang machte er keine Angaben. Aufgrund des zuvor dargestellten Sachverhaltes wurde ein Strafverfahren gegen den Bootsmieter wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs eingeleitet. Bei Reinigung des Innenraumes des Bootes wurde zudem eine Dose mit verschreibungspflichtigen Tabletten und Ampullen aufgefunden, welche unter das Betäubungsmittelmittelgesetz fallen, sodass noch eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wurde.